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Umrüsten auf Typ3

NEUES GESETZ: V-NISSG - TYP 3

Das „Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nicht-ionisierende Strahlung und Schall“ (NISSG) ist verabschiedet. Was bedeutet dies für Sie als Solarienbetreiber?

Ab dem 01. Juni 2019 gilt für selbstbediente Sonnenstudios in der Schweiz die Solariennorm „Typ 3“, wie sie bereits seit vielen Jahren in Österreich, Frankreich und Skandinavien angewendet wird. Typ 3 bedeutet, dass die Solarien sowohl im UV-A, als auch im UV-B, eine maximale Stärke von 0,15 Watt pro Quadratmeter aufweisen dürfen.

Als Betreiber müssen Sie innerhalb der Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2020 die Solarien in Ihrem Studio auf diese Norm umrüsten. Bei der Umrüstung bestehender Geräte auf Typ 3 (Filterscheiben, Strahler und Röhren) haben wir langjährige Erfahrungen und die perfekt abgestimmten Originalteile. Durch unser Know-how können wir Sie kompetent beraten und Ihnen die Umrüstung auch im attraktiven Pauschal-Paket inklusive gesetzlich gefordertem Zertifikat anbieten.

 

UNSERE EMPFEHLUNG

Eine Umrüstung auf Hybrid (UV- und rotem Collagen-Licht) ist zukunftsorientiert und sehr beliebt bei Solarien-Nutzer.

Die Vorteile einer ausgewogenen spektralen Verteilung der UV- UND ROTLICHTANTEILE auf Basis neuester Forschungsergebnisse:

 

  • Bis zu 50% verbesserte Direktpigmentierung

  • Länger anhaltende, wunderschöne Bräune

  • Sanfterer Bräunungsprozess und erhöhte UV-Verträglichkeit

  • Schutz der Zellen vor freien Radikalen

  • Aktivierung der Sauerstoffversorgung der Haut

  • Erfrischtes Hautgefühl durch Anregung des Hautstoffwechsels

  • Hoher Wohlfühlfaktor

  • Förderung der körpereigenen Vitamin-D Produktion

  • Glatte Haut, wunderschöne Bräune

Gerne stehen wir Ihnen jederzeit per Email unter info@smarttan.ch oder telefonisch unter +41 79 342 07 21 zur Verfügung.

Das neue Gesetz gibt Ihnen nunmehr die notwendige Sicherheit, um wieder in Ihr Geschäft zu investieren. Die SmartTan GmbH bietet Ihnen neue und attraktive Finanzierungs-Möglichkeiten bei Neugeräten. In Zusammenarbeit mit renommierten Leasinggesellschaften können wir Ihnen höchst attraktive Leasingangebote bieten:

 

  • Leasingangebot ab 2.9% effektiven Jahreszins

  • bis zu CHF 3'000 als Eintauschprämie für Ihr altes Solarium (Gültig bis 31. November 2020)

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, Wir beraten Sie gerne umfassend.

Eine weitere Änderung, die sich aus dem Gesetz ergibt, betrifft das Alter der Nutzer: Kunden, die jünger als 18 Jahre sind (U 18), dürfen das Solarium nicht benutzen. Aus Kundenbefragungen wissen wir, dass der Anteil der Kunden unter 18 Jahren im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegt, so dass sich hieraus keine nennenswerten Auswirkungen auf das Geschäft ergeben sollten. Für die technische Umsetzung der U 18-Kontrolle gibt es eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2022.

Weitere Informationen des Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Strahlenschutz (DEU)

Plus d’informations de Office fédéral de la santé publique, division Radioprotection (FRA)

Ulteriori informazioni Ufficio federale della sanità pubblica, divisione Radioprotezione (ITA)

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